Alles was Sie über die neue Übernachtungssteuer wissen müssen

Das neue Jahr bringt immer Veränderungen, und für das Miniloft war die erste Veränderung 2014 nicht gerade rosig. Ende letzten Jahres, am 14. Dezember 2013, hat der Berliner Senate einem Vorschlag zur Erhebung der Übernachtungssteuer für Übernachtungen in Berlin zugestimmt. Die Steuer gilt seit dem 1. Januar 2014, und bezieht sich auf Privatunterküfte.

Um es für Sie einfacher zu machen, hier die Details:

WER ZAHLT ÜBERNACHTUNGSSTEUER?

Die Übernachtungssteuer (City Tax), 5% vom Gesamtpreis der privaten Übernachtungen, wird fällig, wenn die Buchung nach dem 1. Januar 2014 erfolgt ist.

WER IST VON DER ÜBERNACHTUNGSSTEUER AUSGESCHLOSSEN?

Für Gäste, die mehrere Wochen hierbleiben, sei vermerkt, dass die Steuer nur bis zur 21. Nacht erhoben wird. Danach entfällt die Übernachtungssteuer

WIE ZAHLE ICH MEINE ÜBERNACHTUNGSSTEUER?

Als Gastgeber muss das Miniloft die Übernachtungssteuer im Namen der Stadt kassieren, wichtig ist jedoch, es obligt dem Gast sie zu entrichten. Das bedeutet, wir können die Steuer nicht in unsere Angebotspreise einkalkulieren, sie erscheint separat auf der Rechnung.

Wir wissen Ihre Geduld und Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit zu schätzen, es entzieht sich jedoch unserer Kontrolle, und falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gern. Wir halten Sie bezüglich der Steuer und weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Berlin City Tax

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